Hier finden Sie Informationen und Anlaufstellen, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Fotografieren auf Schulveranstaltungen
Es besteht kein totales Fotoverbot an unserer Schule. Ausdrücklich weisen wir aber darauf hin, dass bei Fotoaufnahmen die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen gewahrt werden müssen.
Wir orientieren uns bei unserer Regelung an
einer Empfehlung der Regierung von Oberbayern:
1. Das Anfertigen und Speichern von Fotos (z.B. mittels Digitalkamera oder Smartphone) ausschließlich zu eigenen Erinnerungszwecken ist grundsätzlich erlaubt, auch wenn neben dem eigenen Kind noch andere Kinder mitfotografiert werden.
2. Bei Portraitfotos von fremden Kindern bitten wir Sie allerdings im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild, vorher deren Eltern zu fragen.
3. Das private (nichtöffentliche) Teilen dieser Fotos mittels Messenger-Diensten oder das Nutzen von ausländischen Cloud-Diensten ist allerdings nicht als "persönlich" oder "familiär" anzusehen, da diese Dienstleister kein adäquates Datenschutzniveau gewährleisten und daher unzulässig.
4. Das öffentliche Teilen oder jede sonstige
Verbreitung von Fotos ohne Einwilligung ist unzulässig. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verantwortlichen, die beispielsweise Fotos auf sozialen Netzwerken im Internet
veröffentlichen, zur Rechenschaft gezogen werden können und mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
Abschließend möchten wir Sie bitten, maßvoll zu fotografieren und gerade bei Schulveranstaltungen die Beiträge der Kinder und Klassen zu würdigen, indem Sie Ihnen Ihre volle Aufmerksamkeit schenken ohne eine Kamera oder Smartphone vor dem Gesicht zu halten!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!